Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren hat der Vorstand
beschlossen, die Hinweise vom Februar 2015 zur Gewährung von Zuschüssen
für Jugendfreizeitmaßnahmen und höherwertigen Meisterschaften (§ 16
Abs.4 Geschäftsordnung) zu aktuallisieren, anzupassen und zu
konkretisieren, um eine größstmögliche Transparenz und Gleichbehandlung
zu gewährleisten. Die Förderung erfolgt im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten des PSV Eutin. Wir bitten die Spartenleiter*innen und
Übungsleiter*innen diese Hinweise bei der anstehenden Jahresplanung für
2024 mit zu berücksichtigen.

Die neuen Richtlinien findet ihr auf der Seite Vorstand.