Nutzung des Schützenhauses
Nutzung des Schützenhauses und des Außengeländes
die Räume im Schützenhaus und das Außengelände können von den einzelnen Sparten für
PSV-Zwecke (z.B. Sitzungen, Feiern) genutzt werden. Der regelmäßige Trainingsbetrieb und
die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle haben Vorrang. Ausnahmen können mit Zustimmung
der Trainer und der Geschäftsstellenleiterin gemacht werden. Soweit terminlich möglich,
können auch die Schießstände unter Aufsicht eines Verantwortlichen der Schießsportsparte
genutzt werden.
Der Auf- und Abbau in den Räumen sowie die Bewirtung fällt in den Verantwortungsbereich
der veranstaltenden Sparte. Das Geschirr kann genutzt werden. Es ist nach der Veranstaltung
gereinigt wieder wegzustellen. Die vorhandenen Getränkevorräte sind nicht für den
allgemeinen Verzehr bestimmt. Im Anschluss an die Veranstaltung sind die genutzten
Einrichtungen zu reinigen.
Terminanfragen für Spartenveranstaltungen sind an den Assistenten des Veinsvorstandes zu
richten (assistent@psv-eutin.de). Mit ihm ist auch die Schlüsselübergabe und -rückgabe zu besprechen.
Anfragen Externer (z.B. andere Sportvereine und -verbände) sind ebenfalls an den Assistenten
des Vereinsvorstandes zu richten. Er holt die erforderliche Zustimmung des Vorsitzenden
oder eines stv. Vorsitzenden ein. Der legt auch die Höhe einer Vergütung zur Deckung der
Allgemeinkosten fest. Für den Ablauf gelten die vorgenannten Regeln für die
Spartenveranstaltungen entsprechend.
Die Nutzung der Räume und des Geländes für private Zwecke ist nicht gestattet.
Der Vorstand